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   OLG Hamm, 21.05.2012 - II-4 UF 328/11   

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https://dejure.org/2012,11852
OLG Hamm, 21.05.2012 - II-4 UF 328/11 (https://dejure.org/2012,11852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2012 - II-4 UF 328/11 (https://dejure.org/2012,11852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - II-4 UF 328/11 (https://dejure.org/2012,11852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich, interne Teilung, Gleichwertigkeit des Risikoschutzes, Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleich, interne Teilung, Gleichwertigkeit des Risikoschutzes, Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers bzgl. einer konkreten Berechnung des Ausgleichs für die Verringerung des Risikoschutzes i.R.d. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VersAusglG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers hinsichtlich der Berechnung des Ausgleichs für die Verringerung des Risikoschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 11.05.2011 - 13 UF 221/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anforderungen an die Teilungsordnung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2012 - 4 UF 328/11
    Die Schwierigkeit, die die Berechnung der Höhe des Ausgleichs nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen bereitet, darf nach Auffassung des Senats nicht dazu führen, dass in einer Teilungsordnung die Höhe der Kompensation offen bleibt (so auch OLG Koblenz in FamRZ 2012, 301).
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bereits die Teilungsordnung selbst Bestimmungen darüber enthalten muss, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet (so OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308, 1310; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301, 302; Wick FuR 2011, 555, 556) oder ob es genügt, wenn die Umrechnungsgrundlagen außerhalb der Teilungsordnung liegen und erst durch die konkrete Durchführung der Berechnung in Erscheinung treten (so Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 10 a; 670; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 14; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 631; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 380).
  • OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12

    Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus

    Erfüllen die Versorgungsregelungen nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 VersAusglG, so greift die Auffangregelung des § 11 Abs. 2 VersAusglG ein (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 57; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301; OLG Hamm FamRZ 2013, 380; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308; Wick a.a.O. Rn. 443).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

    Denn die Teilungsordnung vom 20.09.210 - wie auch die vom 06.06.2011 - enthält selbst keine konkrete Bestimmung, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet, der einer Angemessenheitsprüfung des Senats zugänglich wäre (so zutreffend OLG Koblenz FamRZ 2012, 301-302, OLG Hamm FamFR 2012, 324).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit bei mindestens gleich hohem Erwerb

    Nach § 11 Abs. 1 VersAusglG muss durch die interne Teilung eine gleichmäßige Teilhabe für den Ausgleichsberechtigten an dem auszugleichenden Anrecht gewährleistet sein (vgl. BGH FamRZ 2011, 547 ff.; OLG Hamm in einer Entscheidung vom 21. Mai 2012, Az. II - 4 UF 328/11, zitiert nach juris; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301 ff.).
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